Die Einschränkung der Stellensuche auf das Gastgewerbe sei falsch und nicht nachvollziehbar. Der Appellat sei gesund und habe keine Gebrechen, so dass zur Berechnung des hypothetisch erzielbaren Einkommens die Durchschnittslöhne gemäss der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung herangezogen werden müssten. Im Übrigen sei das Urteil der Vorinstanz unbestritten, wobei eine Unterdeckung zwischen den Parteien hälftig aufzuteilen sei.