125 Abs.1 ZGB; E. 3). Zivilrecht Anrechnung eines hypothetischen Einkommens Erwägungen 1. ( … ) 2. ( … ) 3.1 Die Ehefrau lässt heute beantragen, dass der Beklagte und Appellat zu verpflichten sei, an die Kinder einen Unterhaltsbeitrag von monatlich je CHF 750.00 zu leisten. Der Sachverhalt sei durch die Vorinstanz grundsätzlich richtig festgehalten worden, bloss die gezogenen Schlussfolgerungen seien unzutreffend. Der Ehemann habe sich nach wie vor nicht hinreichend um eine Arbeitsstelle bemüht. Es sei ihm deshalb ein hypothetisches Einkommen von netto CHF 4'000.00 anzurechnen.