Bauer / D. Staehelin [Hrsg.], Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, SchKG I, Art. 1-87, Basel / Genf / München 1998, N 35 zu Art. 80, S. 644 f.). Der Appellat stützt seine Aktivlegitimation auf die schriftliche, von der M. T. AG unterzeichnete Vollmacht vom 01. Februar 2005, mit welcher die M. T. AG den Appellaten zur Prozessführung gegen die W. AG ermächtigt und ihmallfällige Prozessentschädigungen bis zur Höhe seiner Ansprüche zahlungshalberabtritt.