Verrechnung als Tilgung im Rechtsöffnungsverfahren Sachverhalt Mit Urteil vom 18. Juni 2007 bewilligte die Bezirksgerichtspräsidentin Arlesheim dem Kläger Rechtsanwalt G. A., 8002 Zürich, in der von ihm veranlassten Betreibung Nr. 00 des Betreibungsamtes Arlesheim gegen die beklagte W. AG, 4142 Münchenstein, die definitive Rechtsöffnung für CHF 38'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 13. Februar 2007. Ferner wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Zahlungsbefehlskosten von CHF 100.00 zu bezahlen;