Das Kantonsgericht erachtet den Unterhalt eines Grillplatzes hinsichtlich Gefährdung durch umliegende Bäume als hinreichend und mängelfrei, wenn die angrenzenden Bäume und deren Äste regelmässigen Sichtkontrollen vom Boden aus unterzogen werden. Ob solche Kontrollen in casu tatsächlich stattgefunden haben, kann offen bleiben, da die für den Unfall kausale schadhafte Stelle am abgebrochenen Ast vom Boden aus gar nicht erkennbar war.