Auch wenn das Risiko spontanen Abbrechens grüner Äste gemäss Gutachten vom 28. März 2006 bei eingeschränkter Wasserversorgung namentlich bei älteren Bäumen zunimmt, so ist das entsprechende Risiko doch noch immer sehr gering, andernfalls müssten in der Gerichtspraxis vergleichbare Verfahren dokumentiert sein, was indes nicht der Fall ist. Da ein Zurückschneiden von Ästen gemäss Gutachten unnatürliche Eintrittspforten für Schädlinge begründen und damit ein Unfallrisiko noch erhöhen würde, wären als wirksame Massnahmen zur erkennbaren Reduktion des (geringen) Unfallrisikos nur das Entfernen älterer Bäume oder das Entfernen der Einrichtung aus dem Bereich älterer Bäume denkbar.