Angesichts des doch sehr geringen Risikos, dass ein belaubter, vom Boden aus nicht als geschädigt erkennbarer Ast spontan abbricht, ist eine regelmässige, kostenintensive Kontrolle der Oberseite von Ästen mittels Hebebühnen, Drehleitern oder gar Erklettern des Baumes dem Eigentümer eines angrenzenden Werkes nicht zumutbar. Auch wenn das Risiko spontanen Abbrechens grüner Äste gemäss Gutachten vom 28. März 2006 bei eingeschränkter Wasserversorgung namentlich bei älteren Bäumen zunimmt, so ist das entsprechende Risiko doch noch immer sehr gering, andernfalls müssten in der Gerichtspraxis vergleichbare Verfahren dokumentiert sein, was indes nicht der Fall ist.