Sodann ist zu beachten, dass die periodische Kontrolle von öffentlichen Grillplätzen im Hinblick auf die Vielzahl weiterer gleich zu behandelnder Werke des Gemeinwesens (Ruhebänke, Aussichtspunkte etc.), zeitlich enorm aufwendig ist. Er erscheint daher klar unverhältnismässig, an allen derartigen Plätzen regelmässig sämtliche angrenzenden Bäume, deren Äste den Platz überragen, mittels Hebebühnen oder Drehleitern auf das Bestehen von Schwachstellen zu untersuchen. Nach Dafürhalten des Kantonsgerichts darf in casu - in analoger Anwendung der Praxis beim Unterhalt öffentlicher Strassen - auch der finanzielle Aufwand derart eingehender Kontrollmassnahmen gewichtet werden.