4.4 Für den vorliegenden Fall ist vorauszuschicken, dass an die Unterhaltsansprüche für einen Grillplatz - verglichen mit einem Waldspazierweg - aufgrund der längeren Verweildauer höhere Anforderungen zu stellen sind. Wie häufig und in welcher Art die Kontrollen konkret vorzunehmen sind, kann in casu aus den nachstehend erörterten Gründen letztlich aber offen bleiben. Gemäss dem Gutachten des Kantonsforstingenieurs vom 28. März 2006 machen der Waldbestand sowie der "Unfallbaum" einen gesunden und stabilen Eindruck. Die Kronen seien gut ausgebildet und vollständig belaubt.