58, S. 872 f.). Angesichts der Vielzahl von Wald angrenzenden Werken des Gemeinwesens (Waldwege, Ruhebänke, Aussichtspunkte, Grillplätze), erscheint in casu die Prüfung einer analogen Anwendung der Bestimmungen für den Strassenunterhalt zulässig.