als von der neben dem Tisch befindlichen Buche in ca. 10 m Höhe ein Ast mit ca. 30 cm Durchmesser und 5 m Länge abgebrochen sei und der Länge nach auf dem Tisch aufgeschlagen habe. Dabei habe der Ast die Halswirbelsäule der Klägerin getroffen und eine Abrissfraktur des Processus spinosi HWK 7 / BWK 1 verursacht. Ferner habe die Klägerin eine Commotio cerebri und eine Scapulafraktur rechts erlitten. ( … ) B.Gegen dieses Urteil hat der Rechtsvertreter der Klägerin mit Eingabe vom 11. Mai 2007 die Appellation erklärt.