Dass der Vorderrichter trotz dieser allenfalls versehentlich unterlassenen Einreichung das Urteil gefällt hat, ohne die Klägerin darauf hinzuweisen und ohne ihr vorgängig Gelegenheit zur Nachreichung der Scheidungskonvention einzuräumen, widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben und stellt einen übertriebenen Formalismus dar.