Allerdings ist in der vorliegenden Ausgangslage zu vermuten, dass keine entsprechende Aussicht besteht, zumal die beigezogene Fachstelle für Schuldenfragen über einschlägige Erfahrungen verfügt und die Steuerverwaltung sowie das involvierte Kreditinstitut bekanntermassen kaum Hand für eine einvernehmliche Schuldenbereinigung bieten. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivil- und Strafrecht, vermag letztlich keinen Rechtsmissbrauch zu erkennen, strebt doch der Gesuchsteller mit der Insolvenzerklärung einen wirtschaftlichen Neubeginn an und kann nach dem Konkurs den laufenden Verpflichtungen wieder nachkommen.