In casu erscheint es angebracht, den Notbedarf mindestens um die laufende Steuerbelastung sowie einen Betrag an die von der obligatorischen Krankenversicherung nicht gedeckten Selbstbehalte und Franchisen für ärztliche Behandlungen und notwendige Heilmittel zu erweitern. Ferner ist es angezeigt, dem Schuldner, welcher im Gartenbau tätig ist, einen Zuschlag für erhöhten Nahrungsbedarf zuzugestehen. Es resultiert folglich ein massgebliches Existenzminimum von mehr als CHF 3'500.00 pro Monat.