Dabei handelt es sich um einen begrenzbaren Kreis von Normen, die aufgrund ihrer Fundamentalität im Baugewerbe nicht angezweifelt werden. Sie sind häufig in Gesetzen oder Verordnungen kodifiziert, ergeben sich aus Resultaten von eingehenden Prüfungen durch die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) oder die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), aus von Fachverbänden aufgestellten Bauregeln, z.B. den Normen des Schweizerischen Ingenieurs- und Architektenvereins (SIA-Normen), oder es handelt sich um andere fundamentale Usanzen der Praxis (vgl. Felix Bendel, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei der Verletzung der Regeln der Baukunde [Art. 229 StGB],