Dabei ging die SUVA mutmasslich auch davon aus, dass das Gerüst an der Ostseite wie an der Westseite schwer belastet werden würde. Dies war jedoch augenscheinlich nie der Fall, die Ostseite war nur zu Auf- und Abbauarbeiten vorübergehend zu belasten, und nicht, wie die Westseite, mit schweren, andauernden Schweissarbeiten. Eine eingehende Prüfung der Konstruktion und des Unfallhergangs durch einen Experten fand nie statt, insbesondere wurde nie ein wissenschaftlichen Anforderungen genügendes Gutachten ausgefertigt. Nachweislich stürzte das Gerüst erst über einen Monat nach seiner Erstellung ein, vorher hielt es die ihm zugedachten Lasten aus.