Der Zugang auf das Gerüst erfolgte - zumindest Anfang August während der Schweissarbeiten - mittels einer Leiter, die vom Normalboden direkt auf die Westseite des Gerüsts führte. Soweit das Opfer heute erstmals geltend macht, die Schweissarbeiten hätten auf der Ostseite stattgefunden, ist dies nicht stichhaltig. Diese Annahme widerspräche fundamental der tatsächlichen Gerüstkonstruktion, wäre es doch in diesem Falle notwendig gewesen, die umfangreichen Schweissanlagen unter dem Kessel hindurchzubringen auf eine nur für schwächere Lasten dimensionierte Stelle des Gerüsts.