Währenddem die Westseite für die Schweissarbeiten und somit zwei Arbeiter und Geräte dimensioniert wurde, war die Ostseite gemäss Plan ebenfalls begehbar. Allerdings war ein Betreten der Ostseite gemäss Auftrag nur zum Auf- und Abbau des Gerüstes vorgesehen. Somit hatte die Westseite stärkere Belastungen auszuhalten als die Ostseite, die lediglich das Gewicht eines Mannes beim Auf- und Abbau zu tragen hatte und darüber hinaus Stützfunktion hatte. Die Annahme, der Gerüstbauer erhielte den Auftrag, ein Gerüst mit einer sicheren und einer unsicheren, nicht zu belastenden Seite zu bauen, ist nicht nachvollziehbar.