Vorbestehende andere Fixinstallationen rund um das Gerüst dienten zumindest insofern als Absperrung des Gerüsts, als dass ein Zugang auf das Gerüst, sofern man sich nicht einer Leiter bediente, nur durch Überoder Untersteigen eines Metallrohrs oder -balkens möglich war. Im Gegensatz zur Vorinstanz ist jedoch davon auszugehen, dass beide Seiten des Gerüsts für ihren jeweiligen Zweck sicher waren, mithin keine Seite als unsicher zu gelten hatte. Währenddem die Westseite für die Schweissarbeiten und somit zwei Arbeiter und Geräte dimensioniert wurde, war die Ostseite gemäss Plan ebenfalls begehbar.