Das Opfer fiel neun Meter in die Tiefe und verletzte sich schwer. Mit Strafbefehl vom 12. Dezember 2005 wurde der verantwortliche Bauleiter wegen fahrlässiger Verletzung der Regeln der Baukunde und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu 20 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Auf Einsprache des Angeklagten hin sprach ihn das Strafgericht mit Urteil vom 8. Dezember 2006 frei. Dagegen appellierte das Opfer und verlangte die Bestätigung des Strafbefehls. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte beantragten Freispruch. Erwägungen 1. (…)