229 StGB, E. 3 und 4). Strafrecht - Anforderungen an den Beweis bei der Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde nach Art. 229 StGB Sachverhalt In einem Industriebetrieb wurde ein temporäres Gerüst (Hängebrücke) montiert. Diese Hängebrücke war an der Westseite mit Ketten an einem T-Träger, die Ostseite an einem Handlauf befestigt. Als das Opfer gut einen Monat nach Aufbau das Gerüst auf der Ostseite betrat, brach der Handlauf an einer alten Schweissnaht und das Gerüst stürzte teilweise ein. Das Opfer fiel neun Meter in die Tiefe und verletzte sich schwer.