{"Signatur": "BL_KG_005", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2007-07-10", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_005_100-2007-196_2007-07-10.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=dd99d92e-2854-48c0-9b96-772f4d8a2a48&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245051054", "Checksum": "c2da72c6dbad0bd3b9d90ac0b9a20854"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["100 2007 196", "100 07 196"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft 10.07.2007 100 2007 196 (100 07 196)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strafrecht - Anforderungen an den Beweis bei der Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde nach Art. 229 StGB"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:29:38", "Checksum": "a7743e9023e6c244ee07180e62b1451a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft 10.07.2007 100 2007 196 (100 07 196)\nRegeste:\nStrafrecht - Anforderungen an den Beweis bei der Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde nach Art. 229 StGB\n\nEntscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 10. Juli 2007 (100 07 196)\nEin allgemein gehaltenes Schreiben der SUVA, das ohne vertiefte Sachverhaltsabklärungen verfasst wurde, wonach ein bestimmtes Vorgehen immer die anerkannten Regen der Baukunde verletze, vermag den Nachweis einer strafbaren Handlung nicht zu begründen. Ist die Verletzung der anerkannten Regeln der Baukunde nicht bereits aus schriftlich festgehaltenen anerkannten Normen offensichtlich, bedarf es zum Nachweis einer strafbaren Handlung eines umfassenden Gutachtens, das sich mit dem Einzelfall auseinander setzt (Art. 229 StGB, E. 3 und 4).\nStrafrecht - Anforderungen an den Beweis bei der Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde nach Art. 229 StGB\nSachverhalt\nIn einem Industriebetrieb wurde ein temporäres Gerüst (Hängebrücke) montiert. Diese Hängebrücke war an der Westseite mit Ketten an einem T-Träger, die Ostseite an einem Handlauf befestigt. Als das Opfer gut einen Monat nach Aufbau das Gerüst auf der Ostseite betrat, brach der Handlauf an einer alten Schweissnaht und das Gerüst stürzte teilweise ein. Das Opfer fiel neun Meter in die Tiefe und verletzte sich schwer. Mit Strafbefehl vom 12. Dezember 2005 wurde der verantwortliche Bauleiter wegen fahrlässiger Verletzung der Regeln der Baukunde und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu 20 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Auf Einsprache des Angeklagten hin sprach ihn das Strafgericht mit Urteil vom 8. Dezember 2006 frei. Dagegen appellierte das Opfer und verlangte die Bestätigung des Strafbefehls. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte beantragten Freispruch.\nErwägungen\n1.\n(…)\n"}