Die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheit des Konkurses sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Daher ist festzustellen, dass das Konkursdekret des Bezirksgerichtspräsidenten Waldenburg vom 29.10.2007 i.S. C.M. gegen J.N. nichtig ist. 3. ( … ) 4. ( … ) KGE ZS vom 05. Februar 2008 i.S. C.M. gegen J.N. (100 07 1171)