Die Frage, ob eine mehrfache Konkurseröffnung über denselben Schuldner möglich sei oder nicht, sei nicht im Rahmen eines Restitutionsverfahrens zu prüfen. Gegen das Urteil des Bezirksgerichtspräsidenten Waldenburg vom 12.12.2007 erklärte der Beklagte mit Schreiben vom 24.12.2007 Appellation und beantragte die Feststellung, dass das Urteil des Bezirksgerichtspräsidenten Waldenburg vom 29.10.2007 betr. Konkursöffnung ordentlich i.S. C.M. gegen J.N. nichtig sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Erwägungen 1. ( … ) 2. Vorweg ist die Nichtigkeitsrüge des Appellanten zu prüfen.