Gegen dieses Urteil erklärte der Rechtsvertreter des Beklagten mit Eingabe vom 26.10.2007 die Appellation und beantragte gleichzeitig, der Appellation die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Mit Urteil vom 29.10.2007 eröffnete der Bezirksgerichtspräsident Waldenburg im Verfahren C.M. gegen J.N. gestützt auf das Konkursbegehren der C.M. in der Betreibung Nr. (…) über J.N. um 10.00 Uhr den Konkurs. Dieses Konkurserkenntnis erwuchs am 16.11.2007 in Rechtskraft. Mit Eingabe vom 21.11.2007 beantragte der Rechtsvertreter des Beklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Beklagte habe ihn erst am 19.11.2007 vom Urteil vom 29.10.2007 in Kenntnis gesetzt.