Mehrfache Konkurseröffnung über denselben Schuldner ist möglich, wenn zur Zeit der Behandlung eines späteren Konkursbegehrens ein Rechtsmittel gegen die frühere Konkurseröffnung anhängig ist und ihm die aufschiebende Wirkung erteilt worden ist. Solange die Berufungsinstanz über ein Gesuch um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung noch nicht entschieden hat, ist das angefochtene Konkursdekret rechtskräftig und steht einer zweiten Konkurseröffnung entgegen (E. 2). Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Mehrfache Konkurseröffnung über denselben Schuldner Sachverhalt