Zivilrecht Auswirkung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Unterhaltsanspruch des Berechtigten Erwägungen 1. ( … ) 2. Der Kläger und heutige Appellant hält dafür, dass der Unterhaltsbeitrag, den er laut gerichtlich genehmigter Vereinbarung über die Scheidungsfolgen an seine frühere Ehefrau zu leisten habe, ab September 2006 zu sistieren sei. Wie vor erster Instanz begründet er seinen Antrag im Wesentlichen damit, dass auf Seiten der Beklagten bzw. Appellatin ein gefestigtes Konkubinat im Sinne von Lehre und Rechtsprechung vorliege. Gestützt auf dieses Konkubinat sei er berechtigt, eine Sistierung seiner nachehelichen Unterhaltspflicht zu verlangen.