Die Scheidung beschränkt im Vergleich zur Ehe die Verantwortung für den Partner und muss dies tun, soll die Ehe selbst nach ihrer (einseitigen) Aufkündigung nicht doch noch als (wenigstens beschränkte) Lebensversicherung weiterbestehen. Sowohl mit Bezug auf den persönlichen Einsatz gegenüber dem Partner, wie auch mit Bezug auf die wirtschaftlichen Verpflichtungen geht die Schicksalsgemeinschaft schon während der Ehe nicht bis zur Selbstaufgabe.