Es leuchte auch nicht ein, wieso der Unterhaltspflichtige mehr der Motivation bedürfe als die Unterhaltsberechtigte. Auch von Personen, die Sozialhilfe beziehen würden, werde eine Mitwirkung verlangt. Im Unterlassungsfall drohten Kürzungen der Sozialhilfe. Zudem habe die Unterhaltsberechtigte meist Kinder zu betreuen und die Kinderunterhaltsbeiträge seien viel zu tief angesetzt. Hinzu komme, dass die gesamte diesbezügliche Verantwortung und Belastung oftmals alleine getragen werden müsse. Das Risiko, mit Rückerstattungsansprüchen konfrontiert zu werden, werde einseitig dem unterhaltsberechtigten Ehegatten aufgelastet.