Es fehle jedoch im Familienrecht eine Rechtsgrundlage, um bei der Festsetzung des nachehelichen Unterhaltsbeitrags die Unterdeckung hälftig unter den Ehegatten aufzuteilen. Ein entsprechender Vorschlag zur Änderung des ZGB im Rahmen der Scheidungsrechtsrevision sei im Parlament abgelehnt worden, da die nacheheliche Solidarität nicht weiter gehen könne als die eheliche. Es sei daher davon auszugehen, dass eine Teilung der Unterdeckung nicht entgegen dem gesetzgeberischen Willen vom Richter wieder eingeführt werden könne.