Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 20. Oktober 2008 (100 07 1056) Reichen die gemeinsamen Einkommen zur Finanzierung der Bedürfnisse der Ehegatten und der Kinder nicht aus, ist dem Unterhaltsverpflichteten das volle Existenzminimum zu belassen und folglich das ungeteilte Manko von den Alimentengläubigern zu tragen ist; Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung (Art. 125 ZGB; E. 6). Zivilrecht Nachehelicher Unterhalt in Mangelfällen Erwägungen 1. -5. ( … ) 6.1Die Ehefrau beantragte vor dem Bezirksgericht Arlesheim, dass die resultierende Unterdeckung auf beide Ehegatten hälftig aufzuteilen sei.