Ausserdem ist dieser Mietzins im Vergleich zu demjenigen, den die Ehefrau für sich und ihre beiden Kinder bezahlt (CHF 1'151.--), angemessen. Zufolge der bereits vorinstanzlich verfügten künftigen Unterhaltsstaffelung reduziert das Kantonsgericht den Direktlohnabzug gestützt auf das Urteil des Bezirksgerichts Liestal vom 4. Juli 2006 (Ziff. 6 sowie entsprechender Unterhaltsberechnungsbogen) per 1. Dezember 2006 auf monatlich CHF 3'100.--. Dies aus prozessökonomischen Gründen und in Ausführung des vorinstanzlichen Urteils.