Mit diesem monatlichen Einkommen war und ist es dem Ehemann möglich, sowohl seinen Grundbedarf von CHF 2'658.-- zu decken als auch den Unterhaltsbeitrag von CHF 3'600.-- zu leisten. Insbesondere da bei seinem Grundbedarf sowohl ein Betrag von CHF 500.-- für die laufenden Steuern als auch ein Betrag für die berufsbedingten Autokosten von CHF 400.-- einberechnet worden sind und diese Kosten nicht bzw. nicht vollumfänglich monatlich anfallen. Somit verbleibt dem Ehemann auch eine gewisse monatliche Manövriermasse, um allfällige schichtbedingte Lohnschwankungen auszugleichen.