5. Gemäss der amtlichen Erkundigung liegt der monatliche Durchschnittslohn des Ehemanns13. und 14. Monatslohn bei CHF 5'567.75, was in etwa ein monatliches Nettoeinkommen in der Höhe des vorinstanzlich angenommenen Einkommens von CHF 6'394.-- (inkl. 13. und 14. Monatslohn) und mehr als das von ihm vor Bezirksgericht zugestandene Nettoeinkommen von CHF 5'829.-- ergibt. Aus den eingereichten Lohnabrechnungen von Januar bis und mit August 2006 lässt sich entnehmen, dass der 14. Monatslohn bereits im April ausbezahlt worden ist. Anhand der sich in den Akten befindlichen Lohnabrechnungen lässt sich somit ein monatlicher Durchschnittslohn von CHF 6'158.-- inkl. 14. exkl.