Ausgehend vom Ergebnis der amtlichen Erkundigung ergebe sich ein monatlicher Nettolohn von CHF 6'408.-- (14 Mal CHF 5'567.-- abzüglich Kinder- und Familienzulagen). Dieser Betrag sei sogar höher als derjenige, den das Bezirksgericht angenommen habe. Auch aus den Lohnabrechnungen von Januar bis August 2006 ergebe sich ein Durchschnittslohn von CHF 6'351.--. Der vom Bezirksgericht angenommene Lohn von monatlich CHF 6'390.-- liege nur unwesentlich darüber, weshalb es dem Ehemann möglich gewesen sei, den Unterhaltsbeitrag von CHF 3'600.-- monatlich zu bezahlen. Ausserdem habe die Vorinstanz die laufenden Steuern berücksichtigt, was bei knappen Verhältnissen nicht praxisgemäss sei.