Er sei seiner Unterhaltsverpflichtung so weit nachgekommen, wie es ihm finanziell möglich gewesen sei. Ausgehend vom ehelichen Grundbedarf von CHF 7'200.-- (Ehemann CHF 3'588; Ehefrau CHF 3'612.--) und dem sich aus der amtlichen Erkundigung ergebenden Nettoeinkommen von CHF 5'567.-- liege eine Unterdeckung in der Höhe von CHF 1'633.-- vor, weshalb er lediglich in der Lage sei, einen maximalen Unterhaltsbeitrag von CHF 2'479.-- zu bezahlen.