Derzeit arbeite er wieder zu 100%, doch verdiene er deutlich weniger als die Vorinstanz angenommen habe. Unter Berücksichtigung des ab 1. Dezember 2006 geschuldeten Mietzinses von CHF 1'430.-- und des monatlichen Grundbedarfs von CHF 3'588.-- sei bei einer Unterhaltspflicht von monatlich CHF 3'600.-- sein Existenzminimum nicht mehr gedeckt. Ferner bestünden gegen ihn Betreibungen in der Höhe von über CHF 50'000.--. Ausserdem habe die Vorinstanz die Rückzahlungen des Kleinkredits zu Unrecht unberücksichtigt gelassen, da es sich um eine gemeinsame eheliche Schuld handle. Er sei seiner Unterhaltsverpflichtung so weit nachgekommen, wie es ihm finanziell möglich gewesen sei.