Hinzu käme die Rückzahlung von Kleinkreditraten in der Höhe von CHF 730.-- monatlich. Anlässlich der Appellationsverhandlung führte die Rechtsvertreterin des Ehemanns aus, dass der Ehemann trotz ärztlich attestierter vollumfänglicher Arbeitsunfähigkeit in den Monaten Juni bis September 2006 freiwillig gearbeitet habe, was sich aus dem sich bei der Arbeitgeberin befindlichen Arztzeugnis ergeben würde und was der Betriebsarzt bestätigen könne. Derzeit arbeite er wieder zu 100%, doch verdiene er deutlich weniger als die Vorinstanz angenommen habe.