Im zwischen den Parteien hängigen Eheschutzverfahren verfügte der Bezirksgerichtspräsident Liestal am 11. September 2006 einen Direktlohnabzug und wies die Arbeitgeberin des Ehemanns gemäss Art. 177 ZGB an, per sofort vom Lohn des Ehemanns den Betrag von CHF 3'600.-- pro Monat in Abzug zu bringen und direkt auf das Konto der Ehefrau zu überweisen. Mit Schreiben vom 18. September 2006 hat der Ehemann die Appellation gegen den verfügten Direktlohnabzug erklärt und dessen Aufhebung beantragt. Erwägungen 1. ( … )