Im Weiteren kann der Arbeitnehmer bei Ausbleiben des Lohns diesen nicht für die Finanzierung der Ferien verwenden. Aufgrund dessen kann es ihm erschwert oder gar verunmöglicht werden, von zu Hause weg irgendwo hin in die Ferien zufahren. Er muss dann die Ferien zu Hause verbringen. Die Ferien zu Hause zu verbringen, bedeutet jedoch nicht für jeden Arbeitnehmer Erholung. Die meisten Arbeitnehmer verbringen denn auch ihre Ferien zu ihrer Erholung abseits von zu Hause. Demzufolge ist davon auszugehen, dass bei wegen Ausbleibens des Lohnes fehlender Möglichkeit zum Verreisen die Erholungswirkung der Ferien grundsätzlich geschmälert wird.