324 Abs. 1 OR der Lohn zu (BGE 120 II 209, E. 9; Manfred Rehbinder/Wolfgang Portmann, Basler Kommentar, 3. Auflage, N. 3 f. zu Art. 323). b) Wie die Vorinstanz feststellte, erhielt die Appellatin seit Beginn des Arbeitsverhältnisses im Juni 2005 entgegen der Ziffer 7 des Arbeitsvertrages, wonach die Lohnzahlung jeweils durch Überweisung auf ein Postcheckoder Bankkonto erfolgt, die Lohnzahlungen in unregelmässigen Abständen bar auf die Hand und teilweise in ausländischer Währung ausbezahlt. Gemäss den Quittungen, die die Klägerin nach Erhalt der Zahlungen unterschrieb, wurde der Appellatin seit Beginn des Arbeitsverhältnisses nie der volle Lohn ausbezahlt.