Er machte sich den Tatplan zu eigen, billigte diesen und lieferte seinen nicht unwesentlichen Beitrag. Indem er den Schlägern die schnelle Flucht ermöglichte, trug er wesentlich zur Beendigung der Tat bei. Auch in der Folge verhielt sich M. so, dass man davon ausgehen konnte, dass er die Tat vom 30. April 2004 als seine eigene betrachtete: Er sprach sich mit B. bezüglich eines Alibis ab und beteiligte sich an der Verteilung eines Flugblattes, mit dem von den wahren Tätern abgelenkt werden sollte.