Von einigen Mittätern wurde angegeben, dass die Angriffe auf unbeteiligte Dritte auf Verwechslungen zurückzuführen sind (…). V. gab an, dass Angriffe auf Unbeteiligte im voraus als möglich betrachtet und in Kauf genommen wurden (act. 1469). N. gab an, es sei auch abgemacht gewesen, Flüchtende in Geschäfte zu verfolgen (act. 1255) und dass die meisten einfach nur schlagen wollten (act. 1259). Aufgrund der gesamten Umstände (schnelles Handeln, aufgeheizte Stimmung, Vermummung, Glaube an Präsenz der Gegnerschaft, unklare Identität der Gegnerschaft) sind dies nachvollziehbare, glaubhafte Aussagen.