Die Zahl und Identität der Mitglieder der gegnerischen Gruppierung war den Tätern scheinbar weitgehend unbekannt. B. gibt an, er habe den übrigen Tätern auf der Windentalerhöhe mitgeteilt, dass sich die Gegner am Bahnhof aufhielten, obwohl er selber nicht sicher war, dass dies zutraf. Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht gab er an, auf der Windentalerhöhe ein Telefongespräch mit einem fiktiven Komplizen am Liestaler Bahnhof vorgetäuscht zu haben, um seine Mittäter in diesen Glauben zu versetzen. Von einigen Mittätern wurde angegeben, dass die Angriffe auf unbeteiligte Dritte auf Verwechslungen zurückzuführen sind (…).