besetzte Axtstiel - geeignet sind, schwerste Verletzungen herbeizuführen, wenn sie gegen Menschen eingesetzt werden, musste mit schweren Verletzungen gerechnet werden. Wie die Vorinstanz kommt auch das Kantonsgericht zum Schluss, dass es irrelevant ist, ob die Appellanten jede Waffe genau gesehen haben. Selbst wenn B. etwa die Nägel im Axtstiel von M.B. nicht gesehen hat, reichte die Schlagkraft der von ihm eingestandener Massen gesehenen Waffen, für die Herbeiführung von schweren Verletzungen.