Nicht mit dieser Möglichkeit zu rechnen, ist unter diesen Umständen sorgfaltswidrig. Das Gericht kommt wie die Vorinstanz zum Schluss, dass aufgrund der Art der Waffen, aufgrund der Anzahl der Beteiligten, die alle vermummt waren und somit den Blick nicht vollumfänglich frei hatten, aufgrund der aufgeheizten, explosiven Stimmung unter den Beteiligten in einer Mischung aus Wut und Angst und auch aufgrund der verschiedensten Vorfälle im Laufe der Wochen vor dem Angriff davon ausgegangen werden muss, dass die Beteiligten es in Kauf nahmen, dass es neben dem Angriff auch zu schweren Verletzungen kommen kann.