Er sei von Einschüchterungen und höchstens Faustschlägen ausgegangen. Beide Angeklagten gaben an, gewisse der mitgeführten Waffen der übrigen Täter gesehen zu haben, sich aber nicht mehr genau zu erinnern, welche Waffen. B. gibt an, er habe den mit Nägeln versehenen Axtstiel M.B.s nur in verpacktem Zustand gesehen. M. ist unsicher, ob er diese Waffe gesehen hat. 6.3 Sämtlichen Tätern war klar, dass Verletzungen passieren konnten. Es war eine gereizte und aufgepeitschte Stimmung, was von B. auch anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht bestätigt wurde. Die Beteiligten waren zum Teil sehr schwer bewaffnet.