Die Rede ist etwa von der Inkaufnahme eines kürzeren Spitalaufenthalts (…), von leichten Verletzungen (…), von schweren Verletzungen (…), von Schlagen, bis sich der andere nicht mehr wehren kann (…), von Schlagen, bis der Gegner am Boden liegt (…) oder von der Inkaufnahme schwerer Körperverletzungen oder gar Tötungen (…). Gemäss Aussage des mitbeteiligten V. sagte B. auf der Windentalerhöhe vor allen, man solle die Ausländer umhauen und alles, was im Weg sei wegklopfen; man solle von den Gegnern erst ablassen, wenn diese am Boden lägen und sich nicht mehr bewegten (…).