Man wollte bestimmte Ausländer "verklopfen" oder "abschlagen" oder "verprügeln" oder "aufs Dach geben" oder "niederschlagen" oder auf sie "einschlagen" (…). Die Täter machten im Nachhinein sehr unterschiedliche Angaben bezüglich allfällig in Kauf genommener körperlicher Schädigungen. Die Rede ist etwa von der Inkaufnahme eines kürzeren Spitalaufenthalts (…), von leichten Verletzungen (…), von schweren Verletzungen (…), von Schlagen, bis sich der andere nicht mehr wehren kann (…), von Schlagen, bis der Gegner am Boden liegt (…) oder von der Inkaufnahme schwerer Körperverletzungen oder gar Tötungen (…).