12 Abs. 2 Satz 2 StGB). 6.2 Aufgrund der übereinstimmenden Aussagen der Beteiligten kann davon ausgegangen werden, dass der Tatplan vom 30. April 2004 im wesentlichen darin bestand, dass elf vermummte junge Männer, bewaffnet mit verschiedenen Schlaginstrumenten, auf den Bahnhof Liestal stürmen sollten um dort Mitglieder einer gegnerischen Gruppierung anzugreifen. Weniger klar ist, gegen welche Personen sich der Angriff genau richten sollte und mit welcher Intensität. Man wollte bestimmte Ausländer "verklopfen" oder "abschlagen" oder "verprügeln" oder "aufs Dach geben" oder "niederschlagen" oder auf sie "einschlagen" (…).